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Die Formulierung "berechtigte Interesse an der Kampfhundehaltung" löst bei mir auch ein staunendes [SIZE="5"]???[/SIZE] aus.
Laut Gesetz dürfen in ganz Deutschland keine Anlage 1-Hunde mehr gezüchtet werden und es dürfen auch keine aus welchem Ausland auch immer eingeführt werden. Darauf stehen Geldstrafen im 10tausender Bereich und im Wiederholiungsfall auch Freiheitsstrafen von mehreren Jahren.
Fakt ist jedoch, dass sie nach wie vor sowohl gezüchtet, als auch eingeführt werden. Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
Und den Hunden, die es sowieso schon gibt, die seit Inkrafttreten der LHV die Tierheime übervölkern, ohne eine Hoffnung, jemals dort wieder rauszukommen, ist mit Absenkung der Hundesteuer auf alle Fälle geholfen, denn längst nicht alle diese Tierheiminsassen kommen aus dem Zuhälter- oder Hundekampf- Milieu. Es waren auch viele darunter, deren Besitzer die plötzlich in schwindelnde Höhen geschossene Hundesteuer und die Gebühren für Sachkundenachweis und Wesenstest nicht aufbringen konnten, so dass denen nichts anderes übrig blieb, als ihre Tiere abzugeben.
Die vermittelnden Tierheime sollten, wenn die Steuersenkung durchkommt, die Interessenten gründlich überprüfen. Ich vermute aber, dass die Leute aus dem "Milieu" ohnehin kein großes Interesse an lieben und womöglich altenTierheimkampfis haben, denn diese Leute haben nach wie vor ihre Züchter im benachbarten Ausland oder im Inland, wo sie ihre "Prestige-Politur" bekommen.
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