| Mobile Flatrate doch nicht unbegrenzt? In letzter Zeit häufen sich Berichte darüber, dass die Mobilfunk- aber auch die Festnetzbetreiber Verträge kündigen , bei denen der Nutzer die Flaterates zu sehr genutzt hat. Betroffen sind mobile datenflatrates , aber auch Auslandflatrates.
Die Begründung: " Die Flaterate sei nur im Rahmen der zulässigen Üblichkeit zu nutzen" . - Verabschieden wir uns hier von der allgemeingültigen Definition der "Flaterate" ? Oder kommt jetzt das Flateratesaufen wieder in Mode? " Ein Glas Alsterwasser ist üblich" HAHA!
Zurück zum Thema: Betroffenen wird geraten, schriftlichen widerspruch einzulegen und sich von der Verbraucherschutzzentrale beraten zu lassen. |