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Alt 01.08.2008, 13:07
Blues
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Ermittlungsstopp gegen Raubkopierer

Ermittlungsstopp gegen Raubkopierer :0002007B:

Klatsche für Abmahnanwälte: Die Staatsanwaltschaft Berlin verweigert die Ermittlung von Tauschbörsen-Nutzern. Damit schieben die Berliner als eine der Ersten dem lukrativen Geschäft der Piratenjäger einen Riegel vor. Wie Oberstaatsanwältin Vera Junker im Interview mit der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung sagte, könne man nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen".

Für Junker sind Verfahren gegen die meist jugendlichen Raubkopierer unverhältnismäßig. Deshalb verweigert die Berliner Staatsanwaltschaft als eine der ersten in Deutschland die Ermittlung von Raubkopierern über die IP-Adresse. Wenn Anwälte Klage gegen vermeintliche Filesharer einreichten, würden diese Verfahren sofort eingestellt. Eine IP-Adresse ist einer Postadresse vergleichbar, über die ein ins Internet eingewählter Computer mit Servern und anderen Rechnern kommuniziert. Gleichzeitig können über die IP-Adresse die Zugangsdaten wie Name oder Adresse eines Computer-Nutzers identifiziert werden.

Strafanzeigen gegen Raubkopierer

Mit Hilfe von Strafanzeigen versucht die Musikindustrie Daten von Filesharern zu ermitteln, um diese dann abzumahnen und mögliche Schadensersatzansprüche einzufordern. Da der zivilrechtliche Auskunftsanspruch der Rechteinhaber an die Provider bislang vom Gesetzgeber abgelehnt wird, unterläuft sie diese Rechtspraxis mit Hilfe von Strafanzeigen. Hier kommen die Staatsanwaltschaften ins Spiel: Allein bei der Berliner Staatsanwaltschaft seien 2007 mehr als 3600 IP-Adressen eingereicht worden, über die man die Anschlussinhaber ermitteln sollte - ein riesiger Aufwand für die ohnehin überlasteten Ankläger.

Aufwand rechtfertigt Ergebnis nicht

Ein Nachfrage beim Provider bringe nicht viel ein, so Junker. Um herauszufinden, wer Dateien illegal im Internet verbreitet habe, müsste eine Hausdurchsuchung angeordnet, Rechner konfisziert und Zeugen befragt werden. "Diesen Aufwand finden wir gemessen an der Tat unverhältnismäßig." Für Junker liegt es dabei nicht im öffentlichen Interesse, solche Vergehen mit solch einem Aufwand zu verfolgen: "Solange es nicht um gewerbsmäßige Verstöße geht, zählen wir Filesharing zu den kleineren Verfehlungen." Damit wendet sich die Berliner Staatsanwaltschaft offen gegen die umstrittenen Massenstrafanzeigen von Abmahnanwälten.

Bundestag erleichtert Piratenjagd

Im April dieses Jahres hatte der Bundestag erst das Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrecht verabschiedet, das die Verfolgung von Raubkopierern erleichtern sollte. Demnach können Anwälte Daten von vermeintlichen Raubkopierern ohne die Hilfe der Staatsanwaltschaften direkt vom Provider anfordern, sofern ein Richter einen gewerblichen Hintergrund festgestellt hat. Privatpersonen sind hiervon also nicht betroffen.
:36_11_2:
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Alt 04.08.2008, 13:03
Ky!

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Eine längst überfällige Entscheidung. Das lustige daran ist, dass es durchaus sein könnte, dass die Musikindustrie sich in ihrer Gier und den Wellen von Anzeigen diese Entscheidung selbst eingebrockt haben....
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Zitat:
--- Deutsche Strafverfolger lassen Tauschboersennutzer in Ruhe ---
In vielen Bundeslaendern werden die Strafverfolger kuenftig nur noch
gegen Intensivnutzer von Tauschboersen vorgehen. Wer weniger als
mehrere hundert oder einige tausend Dateien heruntergeladen hat,
braucht die Staatsanwaelte nicht mehr zu fuerchten.

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Dennoch gibts hier kein grünes Licht für Filesharer - denn so möchte ich das doch lieber nennen als Raubkopierer , wer die guten alten Zeiten kennt, wird das wohl nachvollziehen können.

Folgende Rahmenbedingungen sollten unbedingt eingehlaten werden:

Zitat:
[...]drohen Filesharern erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien schwarz heruntergeladen haben.
Zitat:
nur noch gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen.
Anmerkung: Gewerbsmäßig haben dies echt Filesharer eh niemals betrieben.


Obwohl sicherlich nicht empfehelenswert:

Zitat:
Im Süden Deutschlands kommen Tauschbörsennutzer erst bei einer Schadenshöhe von etwa 3.000 Euro in Konflikt mit dem Staatsapparat. Sachsen-Anhalts Beamte agieren erst bei 3.000 Dateien oder 200 Filmen.

Fassen wir zusammen:

Unter Berücksichtung bestimmter Sicherungsmaßnahmen und der absoluten Notwendigkeit, die Anzahl der Downloads niedrig zu halten, könnte man das Abenteuer Filesharing durchaus wagen.
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Alt 04.08.2008, 15:15
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Alt 04.08.2008, 18:38
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Zitat:
Sicher wagen sich auch einige Leute - wieder oder immer noch - ihre Lieblingsmusik, ihre Lieblingsfilme über Tauschprogramme zu ergattern.
Mir persönlich wäre das nach wie vor zu riskant. Ich lass mir lieber hier und da mal von einem meiner Kinder oder von Freunden was leihen ..oder kaufe mir, was ich haben will.


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Tja Peanuts, da geht es mir nicht anders.
Daran merkt man, dass wir wohl doch nicht mehr die Jüngsten sind, was?
Halt: Wenn wir schon nicht die Jüngsten sind, sind wir aber trotzdem "noch ganz frisch" oder? :emot177:
Und zumindest das kann man nicht von jedem behaupten. *räusper+hüstel*
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Alt 04.08.2008, 21:10
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Doch...ganz frisch sind wir bestimmt noch. Zumindest hat bisher noch keiner versucht, mir das Gegenteil ins Gesicht zu sagen.
Der Einzige, der gelegentlich dran zweifelt, bin ich!
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