Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig ! Das Bundesverfassungsgericht hat gestern geurteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form verfassungswidrig ist!
Zitat:
Die bereits gespeicherten Daten bei den Telekommunikationsanbietern müssen gelöscht werden.
Welche Internetprovider bereits die unrechtmäßigen Daten gelöscht habt, erfahrt ihr in einzelnen Themen.
Allerdings ist echte Freude verfrüht. Es existiert eine europäische Richtlinie, die umgesetzt werden muss. Bleibt nun abzuwarten, welche Form der Vorratsdatenspeicherung nun umgesetzt werden wird.